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gegen Angelschnurbetrüger

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EFTTA ANGELSCHNUR CHARTER

Mit dem Unterzeichnen der Angelschnur Charter verpflichten sich Angelschnurhersteller zu dem folgenden:

  1. Wir respektieren und promoten die EFTTA Angelschnur Charter bei der Produktion, dem Verkauf und dem Handel von und mit monofilen Angelschnüren mit unseren eigenen Markennamen in Europa.
  2. Unsere Produkte erhalten klare und korrekte Beschriftungen bezüglich Durchmesser und Reissfestigkeit der Schnüre. Die Beschriftungen sind leicht verständlich, wahrheitsgetreu und folgen den Verbraucherrechten und den Standards der Industriebranche, gemäss dem ISO 2062 Standard.
  3. Wir führen regelmässige Qualitätskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Beschriftungen der Produkte durchgehend korrekt sind.
  4. Wir verwenden keine Beschreibung für die Reissfestigkeit, die nicht wissenschaftlich prüfbar ist oder von unserem Industriezweig anerkannt ist, um unsere Kunden nicht zu verwirren und unfairen Wettbewerb zu vermeiden.
  5. Wir sind ein aktiver Ambassador für die Angelschnur Charter und warnen unsere OEM Kunden über das Risiko, welches sie eingehen, wenn sie das Gesetz brechen.
  6. Wir richten uns an diese Regeln vor dem Juni 2012 und liefern keine Produkte, die nicht den Festlegungen der Charter entsprechen.

* Alle tests ohne Knoten Akzeptiertes Toleranzlevel ist plus/minus 10% vom allgemeinen Durchmesser und Reissfestigkeit muss an mindestens 10 Stichproben getestet werden. Es sei denn, die geknotete Reissfestigkeit ist nicht speziell angegeben. In diesem Fall ist eine Abweichung von minus 20% gestattet.